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Nutzungsbedingungen
Fassadenrechner Domatos · nur für Unternehmen. Zum Speichern oder Ausdrucken nutzen Sie die Druckfunktion Ihres Browsers.
Das Wichtigste in Kürze
Verbindlich sind die Paragraphen darunter.
- Domatos ist ein Angebot nur für Unternehmen, nicht für Privatpersonen.
- Der Vertrag kommt durch ein Angebot per E-Mail und den Abschluss über einen Zahlungslink zustande. Einen Bestellknopf auf der Website gibt es nicht.
- 79 € netto im Monat oder 790 € netto für zwölf Monate, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, sofern sie anfällt. Keine Einrichtungsgebühr.
- Die ersten 30 Tage sind kostenlos. Wer bis dahin nicht kündigt, ist danach im bezahlten Abo. Eine Erinnerung kommt spätestens sieben Tage vorher.
- Das Monatsabo ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündbar, das Jahresabo zum Ende der Laufzeit mit einem Monat Frist. Eine E-Mail genügt.
- Die Anfragen Ihrer Kunden gehen direkt an Ihren Betrieb. Domatos erhält sie nicht.
§ 1 Geltungsbereich, nur für Unternehmer
(1) Diese Bedingungen gelten für Verträge über den Fassadenrechner Domatos zwischen Tom Falkenberg, tätig unter TF Digital, Straße der Deutschen Einheit 8, 39326 Wolmirstedt, E-Mail info@domatos.de, Telefon +49 171 5281157 (im Folgenden „Anbieter“) und dem Unternehmen, das den Rechner bestellt (im Folgenden „Betrieb“).
(2) Domatos wird nur Unternehmern im Sinne von § 14 BGB angeboten, also Betrieben, die den Vertrag für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit schließen. Mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließt der Anbieter keine Verträge. Beim Abschluss bestätigt der Betrieb ausdrücklich, als Unternehmer zu bestellen (§ 2 Absatz 2).
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betriebs gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Was Anbieter und Betrieb im Einzelfall vereinbaren, zum Beispiel in der Angebots-E-Mail, geht diesen Bedingungen vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung auf der Website ist noch kein Angebot. Nach einem Gespräch schickt der Anbieter dem Betrieb ein Angebot per E-Mail, mit einem Link zu diesen Bedingungen und einem Zahlungslink. An dieses Angebot ist der Anbieter 30 Tage gebunden.
(2) Der Betrieb nimmt das Angebot an, indem er das Abo über den Zahlungslink abschließt. Dabei bestätigt er, als Unternehmer zu bestellen, und akzeptiert diese Bedingungen. Sieht die Angebots-E-Mail es vor, kann er auch per E-Mail zustimmen. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande.
(3) Schließt jemand ein Abo über den Zahlungslink ab, ohne ein gültiges Angebot zu haben, gibt er damit selbst ein Angebot ab. Der Vertrag kommt dann erst zustande, wenn der Anbieter dieses Angebot per E-Mail annimmt.
(4) Den Eingang des Abschlusses bestätigt der Anbieter unverzüglich per E-Mail.
(5) Im Bezahlfenster sieht der Betrieb alle Eingaben vor dem Abschluss und kann sie dort berichtigen. Vertragssprache ist Deutsch. Der Anbieter bewahrt den Vertragstext auf (Angebots-E-Mail, Bestätigung und diese Bedingungen in der vereinbarten Fassung) und schickt ihn dem Betrieb auf Wunsch zu. Die geltende Fassung dieser Bedingungen kann jederzeit auf dieser Seite abgerufen, gedruckt und gespeichert werden. Einem Verhaltenskodex hat sich der Anbieter nicht unterworfen. Die Pflichten nach § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB werden abbedungen, soweit der Anbieter sie nicht ohnehin erfüllt.
§ 3 Leistung und Gebiet
(1) Der Anbieter richtet dem Betrieb einen Fassadenrechner unter einer eigenen Internetadresse ein, mit Name, Logo, Kontaktwegen und Quadratmetersätzen des Betriebs, und hält ihn während der Vertragslaufzeit bereit. Dazu gehören ein QR-Code und auf Wunsch eine Zeile Code zum Einbetten in die Website des Betriebs.
(2) Der Rechner zeigt zu einer Adresse das Gebäude aus den amtlichen 3D-Gebäudedaten (LoD2) und berechnet Wandfläche, Gebäudehöhe, eine genäherte Gerüstfläche und einen unverbindlichen Richtpreis mit den Sätzen des Betriebs.
(3) Anfragen schicken die Kunden des Betriebs selbst und direkt an den Betrieb, per E-Mail, Telefon oder, wenn der Betrieb das anbietet, per WhatsApp. Der Anbieter erhält diese Anfragen nicht und speichert sie nicht. Der Rechner setzt keine Cookies.
(4) Angeboten wird der Rechner nur für Gebiete in Ländern, deren Daten der Anbieter geprüft und freigegeben hat; derzeit sind das: Nordrhein-Westfalen. Das Gebiet des Betriebs (Orte oder Landkreise) wird bei der Einrichtung vereinbart; dort kennt der Rechner die Straßen sofort, Adressen anderswo in den freigegebenen Ländern findet er beim Tippen. Adressen, die in den amtlichen Daten fehlen, zeigt der Rechner nicht an; der Kunde kann dann ohne Maße anfragen.
(5) Einen Gebietsschutz gibt es nicht. Der Anbieter darf den Rechner auch anderen Betrieben im selben Gebiet anbieten.
(6) Änderungen seiner Angaben, zum Beispiel der Sätze, des Logos oder der Kontaktwege, nimmt der Anbieter auf Wunsch des Betriebs ohne Aufpreis vor.
(7) Der Anbieter darf den Rechner weiterentwickeln und die Daten erneuern, wenn die Leistungen nach den Absätzen 1 bis 3 dabei mindestens gleichwertig erhalten bleiben. Einzelne Gebäude nimmt er heraus, wenn das rechtlich geboten ist, etwa nach einem berechtigten Widerspruch eines Eigentümers.
(8) Für Hosting und Zahlungsabwicklung setzt der Anbieter Dienstleister ein; welche, steht in seiner Datenschutzerklärung.
§ 4 Genauigkeit der Werte, Richtpreis
(1) Die Werte beruhen auf den amtlichen 3D-Gebäudedaten der Länder und haben deren Grenzen: Die Höhe ist laut Datenquelle auf etwa einen Meter genau, bei verwinkelten Dächern auch ungenauer. Fenster und Türen sind nicht abgezogen, kleine Bauteile wie Balkone und Gauben vereinfacht oder nicht enthalten. Neubauten erscheinen meist erst nach einigen Monaten. Gehören zu einem Gebäude mehrere Hausnummern, gelten die Werte für das ganze Gebäude. Die Gerüstfläche ist eine Näherung.
(2) Der Rechner zeigt die Wandfläche deshalb zusätzlich als Spanne und den Preis als unverbindlichen Richtpreis von–bis, berechnet mit den Sätzen des Betriebs. Er ersetzt kein Aufmaß. Ein Angebot an seine Kunden macht der Betrieb nach eigenem Aufmaß.
(3) Geschuldet ist die richtige Berechnung aus den amtlichen Daten nach dem Verfahren, das das Datenblatt auf der Website beschreibt. Die Richtigkeit der amtlichen Daten im Einzelfall schuldet der Anbieter nicht. Er prüft die Daten eines Landes vor der Freigabe in mehreren Testgebieten und in Stichproben.
§ 5 Pflichten des Betriebs
(1) Der Betrieb liefert die Angaben für den Rechner: Name, Kontaktwege für Anfragen, Links zu seinem Impressum und seiner Datenschutzerklärung, seine Sätze je m² (netto), ob er Umsatzsteuer berechnet, und sein Gebiet. Er ist dafür verantwortlich, dass diese Angaben richtig und rechtmäßig sind, und teilt Änderungen per E-Mail mit.
(2) Der Rechner zeigt den Kunden des Betriebs den Richtpreis mit dessen Sätzen, inklusive Umsatzsteuer oder mit dem Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung. Für seine Preisangaben gegenüber seinen Kunden, insbesondere nach der Preisangabenverordnung, ist der Betrieb verantwortlich.
(3) Der Betrieb braucht ein Impressum und eine Datenschutzerklärung, die im Internet ohne Anmeldung abrufbar sind. Bettet er den Rechner in seine Website ein, nimmt er einen Hinweis darauf in seine Datenschutzerklärung auf; einen Textbaustein dafür stellt der Anbieter bereit. Bietet er Anfragen per WhatsApp an, ist er dafür verantwortlich, diesen Weg datenschutzgerecht zu nutzen.
(4) Der Betrieb darf die Inhalte, die er liefert, insbesondere Logo und Firmenname, verwenden. Er räumt dem Anbieter für die Dauer des Vertrags das einfache Recht ein, sie im Rechner und in der Kommunikation mit dem Betrieb zu zeigen. Verletzen diese Inhalte Rechte Dritter und hat der Betrieb das zu vertreten, stellt er den Anbieter von den daraus folgenden Ansprüchen frei.
(5) Nach der Einrichtung prüft der Betrieb seine Seite und schickt sich eine Probeanfrage. Fehler, die ihm auffallen, meldet er unverzüglich per E-Mail.
§ 6 Nutzungsrechte, Datenquellen
(1) Software, Gestaltung und Texte des Rechners bleiben beim Anbieter. Der Betrieb darf den Rechner während der Vertragslaufzeit für seinen eigenen Betrieb nutzen und seinen Kunden über Link, QR-Code oder Einbettung zugänglich machen. Weitergeben, verkaufen oder für andere Betriebe nutzen darf er ihn nicht.
(2) Gebäudedaten stammen aus amtlichen Geodaten der Länder und stehen unter offenen Lizenzen, zum Beispiel der Datenlizenz Deutschland. Der Rechner zeigt die zugehörigen Quellenvermerke. Der Betrieb darf sie nicht entfernen, verdecken oder verändern, auch nicht beim Einbetten.
§ 7 Gratismonat
(1) Die ersten 30 Tage ab Vertragsschluss sind kostenlos (Gratismonat). Den Gratismonat gibt es für jeden Betrieb einmal.
(2) Seine Zahlungsdaten hinterlegt der Betrieb gleich zu Beginn beim Zahlungsdienst Stripe, in der Regel beim Abschluss über den Zahlungslink. Abgebucht wird erst nach dem Gratismonat.
(3) Spätestens sieben Tage vor dem Ende des Gratismonats erinnert der Anbieter den Betrieb per E-Mail daran, dass der Vertrag danach kostenpflichtig weiterläuft.
(4) Bis zum Ende des Gratismonats kann der Betrieb jederzeit kündigen, ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten. Eine kurze E-Mail genügt, ebenso die Kündigung im Kundenportal. Der Vertrag endet dann mit dem Gratismonat, auf Wunsch des Betriebs auch früher. Der Anbieter kann ebenfalls bis zum Ende des Gratismonats zu dessen Ende kündigen.
(5) Kündigt keine Seite, läuft der Vertrag nach dem Gratismonat ohne Unterbrechung als bezahltes Abo weiter, je nach gewählter Zahlungsweise als Monats- oder Jahresabo (§ 10).
§ 8 Preise und Zahlung
(1) Nach dem Gratismonat kostet Domatos 79 € netto im Monat (Monatsabo) oder 790 € netto für zwölf Monate (Jahresabo). Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an.
(2) Zu den Nettopreisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, soweit sie anfällt. Solange der Anbieter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, fällt keine an. Endet die Regelung, teilt der Anbieter das dem Betrieb unverzüglich per E-Mail mit und stellt die Umsatzsteuer von da an zusätzlich in Rechnung. Fällt sie für einen schon abgerechneten Zeitraum nachträglich an, berichtigt der Anbieter die Rechnung, und der Betrieb zahlt den Steuerbetrag nach. Das Hinzukommen der Umsatzsteuer oder eine Änderung ihres Satzes ist keine Preisänderung im Sinne von § 12.
(3) Das Entgelt ist jeweils zu Beginn eines Abrechnungszeitraums im Voraus fällig, beim Monatsabo für einen Monat, beim Jahresabo für zwölf Monate. Bezahlt wird per SEPA-Lastschrift oder Karte über den Zahlungsdienst Stripe. Vor jeder Lastschrift erhält der Betrieb eine Vorabankündigung per E-Mail, spätestens zwei Kalendertage vor dem Einzug.
(4) Rechnungen erhält der Betrieb per E-Mail als PDF oder, soweit das Gesetz es verlangt, als elektronische Rechnung. Damit ist der Betrieb einverstanden.
§ 9 Zahlungsverzug
(1) Ist ein fälliger Betrag 14 Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt, kann der Anbieter dem Betrieb per E-Mail ankündigen, den Rechner vom Netz zu nehmen, und ihm dafür eine Frist von sieben Tagen setzen. Zahlt der Betrieb nicht innerhalb dieser Frist, darf der Anbieter den Rechner bis zum Zahlungseingang vom Netz nehmen. Die Pflicht zur Zahlung bleibt in dieser Zeit bestehen. Nach dem Zahlungseingang stellt der Anbieter den Rechner unverzüglich wieder online.
(2) Die gesetzlichen Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt, insbesondere Verzugszinsen, die Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGB und die Kündigung aus wichtigem Grund.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Monatsabo: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Abgerechnet wird monatlich, gerechnet ab dem Ende des Gratismonats (Abrechnungsmonat). Der Betrieb kann jederzeit kündigen; der Vertrag endet dann mit Ablauf des Abrechnungsmonats, in dem die Kündigung zugeht. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen.
(2) Jahresabo: Die Laufzeit beträgt zwölf Monate ab dem Ende des Gratismonats. Sie verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn nicht eine Seite spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf kündigt. Spätestens sechs Wochen vor Ablauf erinnert der Anbieter den Betrieb per E-Mail an die Verlängerung und an den letzten Tag für die Kündigung.
(3) Zwischen Monats- und Jahresabo kann der Betrieb zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wechseln; eine E-Mail genügt.
(4) Kündigungen sind in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail an info@domatos.de. Der Betrieb kann außerdem im Kundenportal des Zahlungsdienstes Stripe kündigen; den Link dorthin erhält er per E-Mail.
(5) Das Recht beider Seiten, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Kann der Rechner im Gebiet des Betriebs nicht weiter angeboten werden, weil ein Land seine Daten nicht mehr bereitstellt oder deren Lizenz ändert, informiert der Anbieter den Betrieb unverzüglich; beide Seiten können dann fristlos kündigen.
(6) Mit dem Vertragsende nimmt der Anbieter die Seite des Betriebs vom Netz. Link, QR-Code und eingebetteter Rechner zeigen dann nur noch den Hinweis „Diese Seite gibt es nicht“. Der Betrieb entfernt Links und Einbettungen von seinen Seiten. Die Angaben des Betriebs löscht der Anbieter nach den Fristen seiner Datenschutzerklärung.
§ 11 Erstattungen und Rückbuchungen
(1) Im Gratismonat wird nichts abgebucht.
(2) Endet der Vertrag vor dem Ende eines schon bezahlten Abrechnungszeitraums aus einem Grund, den der Betrieb nicht zu vertreten hat, etwa nach § 10 Absatz 5 Satz 2, nach einer Kündigung des Anbieters oder nach § 17 Absatz 2, erstattet der Anbieter das Entgelt für die Zeit nach dem Vertragsende anteilig.
(3) Nutzt der Betrieb den Rechner vor dem Ende eines bezahlten Abrechnungszeitraums nicht mehr, zum Beispiel weil er das Jahresabo zum Ende der Laufzeit gekündigt hat, wird das Entgelt für diesen Zeitraum nicht erstattet.
(4) Bei Fragen zu einer Abbuchung wendet sich der Betrieb bitte zuerst per E-Mail an den Anbieter. Eine unberechtigte Abbuchung erstattet der Anbieter umgehend. Kosten, die durch eine vom Betrieb zu vertretende Rücklastschrift oder Rückbuchung entstehen, insbesondere Gebühren der Bank und des Zahlungsdienstes, ersetzt der Betrieb.
§ 12 Preisänderungen
(1) Der Anbieter kann die Preise für die Zukunft nach billigem Ermessen ändern. Er kündigt eine Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an.
(2) Eine Änderung wird frühestens zu Beginn des ersten Abrechnungszeitraums wirksam, der nach Ablauf dieser sechs Wochen beginnt, beim Jahresabo also erst mit der nächsten zwölfmonatigen Laufzeit. Für schon bezahlte Zeiträume bleibt es beim bisherigen Preis.
(3) Der Betrieb kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung auf diesen Zeitpunkt kündigen. Darauf weist die Ankündigung ausdrücklich hin. Kündigt er nicht, gilt der neue Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt.
§ 13 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter stellt den Rechner rund um die Uhr im Internet bereit und bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit.
(2) Kurze Unterbrechungen für Wartung sowie Störungen beim Hosting-Anbieter oder im Internet, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, sind möglich. Zeiten, in denen der Rechner nach § 9 vom Netz genommen ist, sind kein Ausfall.
(3) Störungen in seinem Bereich behebt der Anbieter so schnell wie möglich. Bei Ausfällen stehen dem Betrieb die gesetzlichen Rechte zu; für Schadensersatz gilt § 14.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, soweit er eine Garantie übernommen hat, und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Betrieb regelmäßig vertrauen darf, zum Beispiel die Bereitstellung des Rechners. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung ohne Verschulden für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Absatz 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung bei Verschulden nach den Absätzen 1 und 2 bleibt bestehen.
(4) Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 15 Datenschutz
(1) Für die Daten, die er zur Durchführung des Vertrags verarbeitet (Angaben des Betriebs und seiner Ansprechpartner, Zahlungsabwicklung), und für den Betrieb des Rechners (Hosting, Gebäudedaten) ist der Anbieter selbst verantwortlich. Einzelheiten stehen in seiner Datenschutzerklärung und in den Hinweisen des Rechners.
(2) Für die Anfragen, die der Betrieb über den Rechner erhält, ist allein er verantwortlich; der Anbieter erhält sie nicht. Eine Auftragsverarbeitung für den Betrieb findet nicht statt.
(3) Bettet der Betrieb den Rechner in seine Website ein, lädt der Browser jedes Besuchers dieser Website schon beim Aufruf ein kleines Skript und, sobald der Rechner in die Nähe des sichtbaren Bereichs kommt, den Rechner vom Server des Anbieters. Für dieses Erheben und Übermitteln der Zugriffsdaten (zum Beispiel IP-Adresse, Zeitpunkt, abgerufene Datei, Browserkennung) an den Hosting-Dienst des Anbieters sind Betrieb und Anbieter gemeinsam verantwortlich (Art. 26 DSGVO); für alles Weitere ist jeder allein verantwortlich. Dafür gilt: Der Betrieb informiert die Besucher seiner Website in seiner Datenschutzerklärung (§ 5 Absatz 3) und stützt die Einbettung auf sein berechtigtes Interesse, Interessenten auf seiner Website einen Preisüberblick zu bieten; der Anbieter informiert in den Hinweisen des Rechners und stützt die Auslieferung auf sein berechtigtes Interesse am Betrieb des Rechners (jeweils Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Anfragen betroffener Personen zu diesem Vorgang beantwortet, wer sie erhält; betrifft eine Anfrage die Verarbeitung beim anderen, leitet er sie unverzüglich an ihn weiter. Betroffene können sich an beide wenden. Beide informieren sich unverzüglich über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die die Einbettung betreffen. Das Wesentliche dieser Regelung steht in den Hinweisen des Rechners.
§ 16 Änderungen dieser Bedingungen
Für einen laufenden Vertrag gelten Änderungen dieser Bedingungen nur, wenn der Betrieb ihnen zustimmt; Textform genügt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt der Betrieb nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; das Recht beider Seiten zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Für Preise gilt § 12.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Erklärungen nach diesen Bedingungen sind in Textform abzugeben, soweit hier nichts anderes steht; eine E-Mail genügt.
(2) Der Anbieter darf den Vertrag auf ein Unternehmen übertragen, das sein Geschäft mit Domatos fortführt. Er teilt das mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail mit; der Betrieb kann den Vertrag dann auf den Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand
Fassung vom 13.10.2026.